Kinderyoga in Kyritz

7,00 

Kinderyoga am Mittwoch in Kyritz

Yogaunterricht ca. 60 min. Jeweils am Mittwoch 16 – 17 Uhr. An Feiertagen findet kein Yoga statt. Bitte jeweils bis spätestens 14 Uhr anmelden. Der Kurs ist für alle Kinder (Anfänger und Fortgeschrittene) ab 6 Jahren geeignet. Erwachsene sind leider nicht erlaubt. 🙂 Bei Erkrankungen bitte vorher die behandelnden Fachkräfte (Ärzte, Therapeutin, Heilpraktikerin, o.ä.) konsultieren. Bitte zwei Stunden vorher nichts “Schweres” Essen.

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Beschreibung

Kinderyoga am Mittwoch in Kyritz

Oft haben schon Kinder ein beschäftigtes Leben und springen nach Plan von einer Aktivität zur nächsten. Geben wir unseren Kindern eine entspannende Pause und helfen ihnen, für die Entwicklung nützliche Fähigkeiten aufzubauen. Yoga für Kinder ist eine perfekte Methode, um das körperliche, soziale und geistige Wohlbefinden zu fördern. Die positiven Wirkungen von Yoga auf Kinder und Jugendliche sind inzwischen durch zahlreiche internationale Studien belegt.

Der Yoga ermöglicht den Kindern die Fähigkeiten, die auch im klassischen Sport erlernt werden, zu entwickeln. Der fundamentale Unterschied liegt darin, dass der Wettbewerb in den zu erlernenden Programmen kein Bestandteil ist. Der Schwerpunkt beim Yoga liegt auf dem Prozess und nicht auf dem Ergebnis und kann heutzutage zu einer der wenigen Aktivitäten im Leben eines Kindes werden, bei der kein Druck entsteht, das Tor zu schießen, die Prüfung zu bestehen oder den Pokal zu gewinnen.

Mit spielerischen Körperhaltungen – geführt durch spannende Geschichten –, positiven Affirmationen und auch Albernheit ermöglichen wir den Kindern, Achtsamkeit für Körper, Geist und Seele zu entwickeln. Dies fördert, dass die Kinder ihren eigenen Charakter entwickeln, somit werden auch Qualitäten wie Vertrauen, Selbstvertrauen sowie Selbsteinschätzung ihrer Gefühlslagen gefördert.

Als Ergebnis lernen die Kinder, dass Yoga in jedem Körper anders aussieht und das Gefühl der Akzeptanz und Urteilslosigkeit für sich selbst und für andere zu entwickeln.

Die Kinder lernen zusätzlich, sich selbst zu vertrauen, Kontrolle zu übernehmen und selbstständig zu entscheiden, wann sie sich selbst herausfordern oder zurückziehen – Eigenschaften, die Kinder mit zunehmendem Alter tief positiv beeinflussen können.

Yoga baut also den Charakter auf und entwickelt das Selbst der Kinder. Und das Beste von allem? Es macht Spaß! 🙂

Wann

Jeweils am Mittwoch 16 – 17 Uhr.
An Feiertagen findet kein Yoga statt und in den Schulferien nach Absprache. Bitte jeweils bis spätestens 14 Uhr anmelden.

Wo

Unsere kleine Yogaschule (Ashram) befindet sich in der Strüwestr. 1 C in  16866 Kyritz

Kosten

Jeweils € 5.- gegen Quittung/Rechnung.

Vorraussetzungen

Der Kurs ist für alle Kinder (Anfänger und Fortgeschrittene) ab 6 Jahren geeignet. Erwachsene sind leider nicht erlaubt. 🙂 Bei Erkrankungen bitte vorher die behandelnden Fachkräfte (Ärzte, Therapeutin, Heilpraktikerin, o.ä.) konsultieren. Bitte zwei Stunden vorher nichts “Schweres” Essen.

Wichtig: Wir sprechen niemals vor den Kindern über die Kinder! Warum? Nun, Kinderyoga ist ein für die Kinder geschützter Raum, indem die Kinder frei von Bewertungen und Leistungsdruck sein dürfen. Dafür müssen die Kinder zu uns Lehrkräften Vertrauen aufbauen. Dies Vertrauen kann gestört werden, wenn die Kinder erleben, dass wir sie gegenüber den Eltern bewerten. Wenn du gerne erfahren möchtest, welche Fortschritte dein Kind im Yoga macht, vereinbare bitte ein vertrauliches Einzelgespräch mit uns.

Ferner ist es noch gut, unsere Allgemeinen Hinweise zum Yogaunterricht bei uns zu kennen.

Teilnahme

Eine Voranmeldung bis jeweils 14 Uhr ist obligatorisch.

Leistungen

Yogaunterricht ca. 60 min.

Yoga-Dozenten

Venkatesha (veṅkateśa) David Zaremba und Radha (rādhā) Julia Zaremba. Gerne kannst Du mit uns ein Vorgespräch vereinbaren.

Bitte Mitbringen

Lockere (Sport-) Kleidung etwas Mut, Wildheit und Abenteuerlust. 😉

Allgemeine Hinweise zu Bestellungen bei VenkateshaYOGA

Für manche Veranstaltungen wollen, oder müssen (z.B. bei gesetzlichen Bestimmungen) wir ein Mindestalter voraussetzen und ggf. das auch überprüfen (Personalausweis). Bei Onlineveranstaltungen kannst du dazu aufgefordert werden, dich und deinen Personalausweis zu zeigen.

Hinweise zu Onlineveranstaltungen

Bei bestimmten Veranstaltungsformaten, wie z.B. Live-Online, oder Online nutzen wir Streaming Anbieter (z.B. Zoom, ColloCall). Dabei ist es möglich, dass du und andere Teilnehmer über ihre Kamera von anderen gesehen werden können. Wenn du dich selbst oder das persönliche Umfeld/die Umgebung, in der du an der Veranstaltung teilnimmst, nicht zeigen möchtest, kannst du die Kamerafunktion deaktivieren oder die Kamera abdecken.
Der Name, den du beim Betreten der Veranstaltung angibst, kann ebenso anderen Teilnehmern angezeigt werden. Du kannst deinen Namen aber jederzeit gerne anpassen (z.B. nur die Initialen angeben, oder "N.N.").

AGB

Für alle unsere Rechtsgeschäfte gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Datenschutz

Unsere Datenschutzvereinbarungen findest du hier. Du kannst einen Datenauszug beantragen, oder eine Löschanfrage zu deinen Daten stellen.

Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung findest du hier.

Keine Heilleistung und keine Psychotherapie

Unsere Dienstleistungen sind keine Heilleistung im Sinne des Heilpraktikergesetz (HeilprG) und keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetz (PsychThG)!

Unsere Dienstleistungen sind nicht, ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt, Psychiater, oder Therapeuten, für psychisch Kranke sondern lediglich für gesunde, stabile und eigenverantwortlich agierende Personen geeignet!

Keine sexuellen Dienstleistungen

Unsere Tantra-Veranstaltungen beinhalten keinerlei sexuelle Dienstleistungen, "Anbahnungen", Förderung der Prostitution, "Verkupplung" o.ä. und sind auch keine "Swinger"- Veranstaltungen!

Die tantrischen Übungen werden als "unterrichtende Dienstleistung oder erzieherische Tätigkeit" und ohne sexuelle Vereinigung angeleitet, bzw. theoretisch besprochen.

Kein Gewerbebetrieb

Die Leistungen werden in eigenverantwortlicher, selbständiger und weisungsfreier unterrichtenden, beratenden und/oder erzieherischen Tätigkeiten - freiberuflich - erbracht.

Freiberufler werden im § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz beschrieben:
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (...) Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; (...). Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen ... "

„Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form“ (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18.04.1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl. 1996, 573).

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