Beschreibung
Energieschutz und Energiekultivierung
Schütze Dich, reinige Dich, Lade Dich auf!
Du lernst mit einfachen Techniken einen wirksamen Schutz vor Energieverlusten. Besonders für Menschen, die mit Körperenergien arbeiten oder viel mit Menschen zu tun haben (Lehrer, Pflegeberufe, etc.), aber auch für sensible Menschen ist es wichtig Energieverluste zu stoppen und dadurch Erschöpfung, Müdigkeit und Reizbarkeit vorzubeugen
Inhalte
- Energieaufladungstechniken
- Reinigungstechniken
- Schutztechniken
- Einfache Chakra- Und Energielehre
- Effektive Übungen für mehr Energie im Alltag und um in Ruhe und Erholung zu kommen.
Leistungen
- 7 Tage Zugriff auf den Online-Workshop, sowie das Online-Material (Hintergrundwissen, Anleitungen, Massagen, etc.).
- Persönliches (online) Beratungsgespräch mit Veṅkateśa Zaremba.
Vorraussetzungen
Keine
Dozenten
Veṅkateśa Zaremba
Termine
Jederzeit
Allgemeine Hinweise zu Bestellungen bei VenkateshaYOGA
Für manche Veranstaltungen wollen, oder müssen (z.B. bei gesetzlichen Bestimmungen) wir ein Mindestalter voraussetzen und ggf. das auch überprüfen (Personalausweis). Bei Onlineveranstaltungen kannst du dazu aufgefordert werden, dich und deinen Personalausweis zu zeigen.
Hinweise zu Onlineveranstaltungen
Bei bestimmten Veranstaltungsformaten, wie z.B. Live-Online, oder Online nutzen wir Streaming Anbieter (z.B. Zoom, ColloCall). Dabei ist es möglich, dass du und andere Teilnehmer über ihre Kamera von anderen gesehen werden können. Wenn du dich selbst oder das persönliche Umfeld/die Umgebung, in der du an der Veranstaltung teilnimmst, nicht zeigen möchtest, kannst du die Kamerafunktion deaktivieren oder die Kamera abdecken.
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Datenschutz
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Widerrufsbelehrung
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Kein Gewerbebetrieb
Die Leistungen werden in eigenverantwortlicher, selbständiger und weisungsfreier unterrichtenden, beratenden und/oder erzieherischen Tätigkeiten - freiberuflich - erbracht.
Freiberufler werden im § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz beschrieben:
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit
(...) Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; (...). Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen ... "
„Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form“ (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18.04.1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl. 1996, 573).