Eine Portion Wellness am Arbeitsplatz

300,00 

30 minütige Rückenmassage mit warmen aromatisiertem Öl  für deine Mitarbeiter und Dich – an deinem Arbeitplatz

Kategorie:

Beschreibung

Eine Portion Wellness am Arbeitsplatz

Schreib uns gern und vereinbare einen Tag Wellness für deine Mitarbeiter und Dich

Ablauf

Wir kommen zu Dir an den Arbeitsplatz und schenken deinen Mitarbeitern und Dir ein wenig Entspannung (ca. 20 – 30 min Massage) während der Arbeitszeit.

Beispiel: Wir kommen zu 9:00 zu Euch in den Betrieb. Jeder deiner Mitarbeiter/innen erhält eine 30 minütige  Rückenmassage. Je nachdem wieviele Mitarbeiter/innen du hast, bleiben wir auch bis zum Feierabend.

Leistungen

wohltuende Rückenmassage mit warmen aromatisierten Öl (ca. 30 min)

Masseure

Radha (rādhā) Julia Brodowski ist Veranstalterin, Yogalehrerin, Tänzerin, Masseurin, sowie Tantralehrerin und Tantra-Beraterin. Sie praktiziert seit etwa 7 Jahren intensiv Yoga und unterrichtet in Yoga Aus- und Weiterbildungen. Ihre eigene intensive Praxis- und Unterrichsterfahrungen gibt sie mit ihrer herzöffnenden Art gerne weiter.

Veṅkateśa (David) Zaremba ist Yogameister (yogācārya) und Tantralehrer.

Gemeinsam betreiben sie den Tantra und Yoga Podcast „Orgien und Räucherstäbchen“ und sie haben inzwischen insgesamt mehr als 25 Jahre Unterrichtserfahrung und leben gemeinsam den TantraYoga als (Ehe-) Paar und in ihrem beruflichen Alltag. Sie sind als selbständige Yoga– und Tantralehrer in der Nähe von Berlin tätig und unterrichten beliebte Tantra-Seminare, Tantra-Beratungen, Yogalehrerausbildungen, Massageausbildungen sowie intensive tantrische Einzelcoachings für Männer (Power of Shiva) und Frauen (Shakti Awakening) in Deutschland und Europa.

Achtung

Bitte zwei Stunden vorher nichts „Schweres“ Essen.

Allgemeine Hinweise zu Bestellungen bei VenkateshaYOGA

Für manche Veranstaltungen wollen, oder müssen (z.B. bei gesetzlichen Bestimmungen) wir ein Mindestalter voraussetzen und ggf. das auch überprüfen (Personalausweis). Bei Onlineveranstaltungen kannst du dazu aufgefordert werden, dich und deinen Personalausweis zu zeigen.

Hinweise zu Onlineveranstaltungen

Bei bestimmten Veranstaltungsformaten, wie z.B. Live-Online, oder Online nutzen wir Streaming Anbieter (z.B. Zoom, ColloCall). Dabei ist es möglich, dass du und andere Teilnehmer über ihre Kamera von anderen gesehen werden können. Wenn du dich selbst oder das persönliche Umfeld/die Umgebung, in der du an der Veranstaltung teilnimmst, nicht zeigen möchtest, kannst du die Kamerafunktion deaktivieren oder die Kamera abdecken.
Der Name, den du beim Betreten der Veranstaltung angibst, kann ebenso anderen Teilnehmern angezeigt werden. Du kannst deinen Namen aber jederzeit gerne anpassen (z.B. nur die Initialen angeben, oder "N.N.").

AGB

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Datenschutz

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Keine Heilleistung und keine Psychotherapie

Unsere Dienstleistungen sind keine Heilleistung im Sinne des Heilpraktikergesetz (HeilprG) und keine Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetz (PsychThG)!

Unsere Dienstleistungen sind nicht, ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt, Psychiater, oder Therapeuten, für psychisch Kranke sondern lediglich für gesunde, stabile und eigenverantwortlich agierende Personen geeignet!

Keine sexuellen Dienstleistungen

Unsere Tantra-Veranstaltungen beinhalten keinerlei sexuelle Dienstleistungen, "Anbahnungen", Förderung der Prostitution, "Verkupplung" o.ä. und sind auch keine "Swinger"- Veranstaltungen!

Die tantrischen Übungen werden als "unterrichtende Dienstleistung oder erzieherische Tätigkeit" und ohne sexuelle Vereinigung angeleitet, bzw. theoretisch besprochen.

Kein Gewerbebetrieb

Die Leistungen werden in eigenverantwortlicher, selbständiger und weisungsfreier unterrichtenden, beratenden und/oder erzieherischen Tätigkeiten - freiberuflich - erbracht.

Freiberufler werden im § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz beschrieben:
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit (...) Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; (...). Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen ... "

„Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form“ (vgl. BFH-Urteile vom 13.01.1994 IV R 79/92, BFHE 173, 331, BStBl II 1994, 362, und vom 18.04.1996 IV R 35/95, BFHE 180, 568, BStBl. 1996, 573).

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